Print Friendly, PDF & Email

Immer wieder Sonntag – Wirtschaftsethische Aspekte der Zeitpolitik für die Arbeitswelt

Autorin/Autor:

Wieder einmal wird derzeit in der Schweiz über die „Liberalisierung“ der Ladenöffnungszeiten diskutiert (Tankstellenshops, Einkaufszentren in Tourismusgebieten…). Ihre Kehrseite ist die Nacht- und Wochenendarbeit für das betroffene Verkaufspersonal.  Wie lässt sich dazu von einem bürgerliberalen Standpunkt aus argumentieren?

„Zeit ist Geld“, sagt der Volksmund in calvinistisch bzw. zwinglianisch oder puritanisch geprägten Weltgegenden. „Dem Herrgott den Tag stehlen“ gilt fast als die schwerste aller protestantischen Sünden. Darauf beruht, wie wir seit Max Webers genau 100 Jahre alter  religionssoziologischer Studie „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ wissen, das industrialistische Arbeitsethos ebenso wie das spezifisch kapitalistische Unternehmerethos, dessen „summum bonum … der Erwerb von Geld und immer mehr Geld, unter strengster Vermeidung allen unbefangenen Geniessens, … so rein als Selbstzweck gedacht“, ist. „Denn wenn jener Gott, den der Puritaner in allen Fügungen des Lebens wirksam sieht, einem der Seinigen eine Gewinnchance zeigt, so hat er seine Absichten dabei. Und mithin hat der gläubige Christ diesem Rufe zu folgen, indem er sie sich zunutze macht.“ So weit Max Weber.

Inzwischen hat sich das ursprüngliche religiös-ethische Motiv längst zur unpersönlich wirkenden „Sachlogik“ des sich globalisierenden marktwirtschaftlichen Systems verselbständigt. Noch immer aber ist moderne Ökonomie im Kern Zeitökonomie. Der wirtschaftliche Fortschritt ist also auf die „Rationalisierung“ der benötigten menschlichen oder maschinellen Arbeitszeit je produzierte Leistungseinheit fokussiert. Wie gesagt: Zeit ist Geld.

Vom Unterschied zwischen maschineller und humaner Zeitökonomie

Das leuchtet unmittelbar ein, wenn es um Maschinenzeit geht. Je schneller die Anlagen „arbeiten“, umso höhere Stückzahlen produzieren sie und umso geringer sind die Stückkosten. Denselben Effekt hat auch die Verlängerung der Betriebszeit. Die ideale Maschine läuft an sieben Wochentagen je 24 Stunden; sie braucht, von Wartungs­unterbrüchen abgesehen, keinen Feierabend und keinen Sonntag. Es liegt somit in der betriebswirtschaftlichen Logik, durch die Ausdehnung der maschinellen Arbeitszeit im Wettbewerb Kostenvorteile zu gewinnen. Ohne gesellschaftliche Zeitpolitik würde der unterbruchlose Wirtschaftsprozess zum globalisierten Sachzwang: Wer sich ihm als Unternehmer nicht fügen würde, erhielte vom Schiedsrichter Markt rasch einmal die rote Karte gezeigt.

Der banale Grund, weshalb die Arbeits- und Betriebszeiten in allen zivilisierten Ländern in (politisch oft hart erkämpfte) gesetzliche Regelungen eingebunden werden, liegt im prinzipiellen Unterschied zwischen Maschinenzeit und humaner Arbeitszeit: Menschen brauchen Schlaf und Erholung; sie sind Wesen mit wunderbar vielfältigen Anlagen und Fähigkeiten, die der kultivierenden Entfaltung und Erfüllung bedürfen, wenn das Leben ein gutes sein soll. Lebenszeit ist mehr als Arbeitszeit, so sehr ein gutes „Arbeitsleben“ (nicht nur für Calvinisten und Zwinglianer) zur Lebensqualität beitragen mag – nämlich zu Kaufkraft, Selbstverwirklichung und dem guten Gefühl, ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu sein. Bei allem, was es zu tun und zu geniessen gibt, ist unsere Lebenszeit beschränkt. Sie ist sogar das einzig absolut knappe Gut für unser persönliches Leben. Das stellt uns vor die Aufgabe, unser Leben zu führen, das heisst einen sinngebenden Lebensentwurf zu verfolgen. Wenn wir in unserem letzten Stündchen dann sagen können: die „Bilanz“ stimmt, ich habe mein Leben einigermassen sinnvoll geführt, so dürfte es geglücktsein.

Die humane Zeitökonomie funktioniert also gänzlich anders als die betriebliche und maschinelle. Nicht grundlos haben alle grossen Kulturen seit jeher die Zeit des Produzierens und Geschäftens so begrenzt, dass regelmässige Zeitabschnitte für soziale, kulturelle und kontemplative Tätigkeiten reserviert blieben. Das gilt innerhalb des Tages, ganz besonders aber auch im Rhythmus einer Woche, welche die Werktage durch den Sonntag oder je nach Kultur durch einen analogen wöchentlichen „Feiertag“ unterbricht. Erst wer aus der soziokulturellen Zeitstruktur, die den spezifischen Lebensrhythmus einer Gemeinschaft oder Gesellschaft prägt,herausgefallen ist (etwa infolge von Arbeitslosigkeit), nimmt ihre entlastende Bedeutung für die gelingende alltägliche Lebensführung voll wahr. Nur im Kontrast zum Arbeitsalltag vermögen wir die besondere „Feierlichkeit“, diese festliche Ruhe des Innehaltens in der alltäglichen Geschäftigkeit und des gelegentlichen Innewerdens übergeordneter menschlicher Lebensorientierungen, in jenen vollen Zügen zu geniessen, wie es die Begriffe „Feierabend“ und „Feiertag“ versprechen. Man darf wohl in einer solchen Zeitstruktur, soweit sie sich über Generationen lebenspraktisch bewährt hat, ein Kulturgut hohen Ranges erblicken.

Der Kampf um die soziokulturelle Zeitstruktur in der Industriegesellschaft

Seit uns die rastlose Fortschrittsdynamik der modernen Industriegesellschaft „beschäftigt“, steht jedoch die Auseinandersetzung um die angemessene gesellschaftliche Ordnung des Verhältnisses von soziokultureller Zeitstruktur und marktwirtschaftlicher Zeitökonomie andauernd auf der Agenda. In den arbeits- und sozialpolitischen Lösungen dieses Spannungsverhältnisses spiegelt sich jeweils zuverlässig das allgemeinere Verhältnis von Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. So galt es lange Zeit als ausgemacht, dass der volkswirtschaftliche Produktivitätsfortschritt der arbeitenden Bevölkerung teils in Reallohnsteigerungen und damit vermehrten Konsummöglichkeiten, teils in Form der Normalarbeitszeitverkürzung und damit vermehrter Zeitautonomie zugutekommen sollte. Reallohsteigerungen eröffneten überdies den Besserverdienenden wachsende Optionen individuell beschränkter und flexibilisierter Teilzeitarbeit. Die Prognosen aus dem 20. Jahrhundert, nach denen in hochproduktiven Volkswirtschaften die Normalarbeitszeit schon Mitte des 21. Jahrhunderts auf 15 bis höchstens 25 Wochenstunden sinken und der überwiegende Anteil der Tages-, Wochen- oder Lebenszeit für die Kultivierung anderer Momente des guten Lebens und Zusammenlebens zur Verfügung stehen würde, sind Legende – man denke etwa an John Maynard Keynes berühmten Essay „Economic Possibilities for Our Grandchildren“.

Doch Keynes hat sich mit seiner Voraussage gründlich vertan. Die „vitalpolitische“ (Alexander Rüstow) Kultivierung der Marktwirtschaft ist mit der ökonomischen Globalisierung erheblich unter Druck gekommen. Die Sachzwanglogik der betrieblichen Zeitökonomie setzt sich gegen die humane Zeitökonomie tendenziell weltweit wieder durch wie in der Frühzeit des Manchesterliberalismus. Die Normalarbeitszeiten werden trotz anhaltendem Produktivitäts­fortschritt seit gut 20 Jahren eher wieder verlängert als gekürzt. Und dem liberalen Traum der Zeitautonomie des Bürgers tritt real die ganz andere Entwicklung in Richtung einer bloss betrieblichen Flexibilisierung der Arbeitszeiten, -orte und -inhalte, ja der Arbeit auf Abruf und generell unsteter bis prekärer Erwerbsbiographien entgegen, wie sie Richard Sennett in seinem vieldiskutierten Buch „Der flexible Mensch“ warnend gezeichnet hat.

Der bürgeremanzipatorische Horizont liberaler Zeitpolitik

Es wird angesichts dieser Entwicklungen Zeit für eine internationale Debatte über die zukünftige Zeitpolitik, falls uns an einer zivilisierten Marktwirtschaft noch gelegen ist, die eine im guten Sinne zeitgemässe Balance zwischen betrieblicher und humaner Zeitökonomie gestaltet. Gehen wir von der hilfreichen Grundstruktur des Politischen Liberalismus im Sinne von John Rawls aus, so ist eine gegenüber den vielfältigen Lebensentwürfen und Werthaltungen der Bürger neutrale, unparteiliche öffentliche Ordnung konstitutiv für die reale Freiheit aller Bürger, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Auch die öffentliche Zeitordnung soll einen „vernünftigen Pluralismus“ (Rawls) individueller oder gruppen­spezifischer Lebensformen in fairer Chancengleichheit und wechselseitigem Respekt ermöglichen. Eine wahrhaftig liberale Zeitpolitik zielt auf die je gleiche Zeitsouveränität aller Bürgerinnen und Bürger.

Dem standen lange die betrieblichen Zwänge einer tayloristisch organisierten industriellen Arbeitswelt entgegen. Heute verwandeln sie sich – vor allem für qualifizierter Arbeitnehmer und Führungskräfte  – eher in Zwänge der grenzenlosen Verfügbarkeit rund um die Uhr infolge der mobilen Informations- und Kommunikationstechniken. Mit ihnen verschwimmt für „gefragte“ Wissens- oder Verantwortungsträger die klare Abgrenzung der Arbeits- von der Freizeit zusehends. Umso wichtiger wird es, die betriebsorganisatorischen Chancen wahrzunehmen, welche die neuen Technologien auch bieten: Chancen vermehrter Souveränität der Berufstätigen in Bezug auf die zeitliche Menge und Verteilung ihrer Erwerbsarbeit. Doch solche individuelle Freiräume stellen sich nur ein, wenn sie auch gesellschaftspolitisch gewollt sind und von den Rahmenbedingungen der Arbeitswelt unterstützt werden. In einer dementsprechenden bürgeremanzipatorische Zeitpolitik erhält die Erweiterung der Selbstbestimmung des arbeitenden Menschen wo immer möglich den Vorrang vor der kollektiven Gleichförmigkeit des herkömmlichen industrialistischen Arbeitslebens.

Soweit die Bürger in Bezug auf ihre Arbeitszeiten souverän sind, sollen sie sich ruhig fragen dürfen: Warum nicht auch mal sonntags arbeiten? Die emanzipatorische Qualität dieser Option ist jedoch wirtschaftsethisch entscheidend; sie darf nicht in die Ausbeutbarkeit der am Arbeitsmarkt Schwächeren umschlagen und damit die privatvertragliche Freiwilligkeit von Sonntags- oder auch Nachtarbeit konterkarieren. Besonders auf einem ungleichgewichtigen Arbeitsmarkt, auf dem für ganze Berufsgruppen oder generell für niedrig Qualifizierte die Verhandlungsmacht beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sehr gering geworden ist, ist die Gefahr eminent, dass diesen nichts anderes übrig bleiben könnte, als die „letzten“ noch offenen, da mit der gewohnten soziokulturellen Zeitstruktur kollidierenden und daher unbeliebten Arbeitsangebote anzunehmen.

Eine generelle gesetzliche Aufhebung aller Arbeitszeitregelungen, insbesondere die Aufhebung des grundsätzlichen Verbots von Sonntagsarbeit, wäre daher mit den Grunderfordernissen des politischen Liberalismus unvereinbar – genauso übrigens wie jede Variante der Verkürzung der Bürgerfreiheit auf nichts als den „freien“ Markt. Zur vorrangigen allgemeinen Bürgerfreiheit gehört der unantastbare Anspruch, arbeitsfreie Zeit („Feierabend“, „Feiertag“) als Sozialzeit in der privaten Lebensgemeinschaft mit andern Menschen zusammen verbringen zu können – nicht aber zu müssen. Die reale Option ist somit arbeitsrechtlich generell zu gewährleisten. Wer aus Gründen seiner privaten Lebenspläne gelegentliche Sonntagsarbeit vorzieht, braucht von der liberalen Gesellschaft nicht unbedingt vor sich selbst geschützt zu werden.

Konkrete Ansatzpunkte politisch-liberaler Arbeitszeitregelungen

Wie aber lässt sich verhindern, dass mit einer solchen Lockerung des sonntäglichen Arbeitsverbots der Anfang vom Ende des gemeinsam gefeierten, öffentlichen Ruhetags namens ‚Sonntag’ eingeläutet wird? Im Prinzip ist die Antwort nicht schwierig: Während auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarkts die skizzierte Liberalisierung der Arbeitszeiten in emanzipatorischer Absicht auf die Bürgerfreiheit durchaus wünschbar ist, gilt dasselbe keineswegs auf der Angebotsseite. Hier sollte aufgrund des öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung einer gemeinschaftsfreundlichen Zeitstruktur die Einhaltung der bewährten täglichen und wöchentlichen Arbeitszeitbeschränkungen der Normalfall bleiben, so dass ihre Durchbrechung der wiederum durch ein überwiegendes öffentliches Interesse zu begründende und bewilligungsabhängige Ausnahmefall bleibt.

Altbekannt und kaum bestritten ist die Gemeinwohldienlichkeit im Fall von unverzichtbaren Infrastrukturen (Gesundheitswesen, Verkehr, Medien, Gastgewerbe). Erwägenswert ist in dieser Perspektive durchaus auch eine Liberalisierung von Dienstleistungs- und Ladenöffnungszeiten bei Gütern, die einer unaufschiebbaren Bedarfsdeckung dienen, insbesondere im Lebensmittelverkauf und im Freizeitbereich. Deutlich selektiver ist aus bürgerliberaler Perspektive die Sonntagsarbeit in der industriellen Produktion freizugeben, ist doch hier, im Unterschied zu den erwähnten Dienstleistungen, die Produktionszeit mit der Konsumzeit nicht identisch. Betriebswirtschaft­liche Kostenvorteile allein dürfen nicht zum hinreichenden Argument für Sonntags­arbeit werden; andernfalls wäre kein Halten mehr. Hier soll klar der Grundsatz Immer wieder wird es Sonntag gelten, nicht Immer wieder sonntags arbeiten.

Neben dieser unverzichtbaren vitalpolitischen Differenzierung der zulässigen Arbeitszeiten bietet sich ein zweiter, ordnungspolitisch ebenso einwandfreier Ansatzpunkt, um die Kultur des „feierlichen“ Sonntags vor einem Ausufern wirtschaftlicher Aktivitäten zu schützen. Er besteht in der Veränderung der generellen An- und Abreize für Sonntagsarbeit. Während Arbeitszeitbeschränkungen wie dargelegt in bürgerliberaler Perspektive nur auf der Seite des Arbeitsangebots ansetzen sollten, kommen hier sinnvollerweise sowohl die Produktions- als auch die Konsumtionsseite in Betracht. Produktionsseitig soll Sonntagsarbeit durch Lohnzuschläge gezielt verteuert werden. Dies hilft den Sonntagsbetrieb (soweit er überhaupt bewilligt ist) unternehmerisch weniger attraktiv als Werktagsbetrieb zu machen. Ist diese Attraktivität wegen hoher sonntäglicher Absatz­potenziale im Dienstleistungsbereich dennoch gegeben, so dürfte es sich in der Regel um die erwähnten erwägenswerten Fälle handeln. Konsumtionsseitig soll jedoch der Sonntagseinkauf durch vorgeschriebene Preiszuschläge auf den werktäglichen Normalpreisen in seiner Attraktivität etwas gebremst werden, so dass die Bürger ihre normalen Einkäufe weiterhin vorwiegend während den normalen Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag tätigen. Aus dem betrieblichen Mehrertrag aufgrund dieser Preiszuschläge sollen sich im Prinzip die Lohnzuschläge für die am Sonntag arbeitenden Personen finanzieren, so dass keine Quersubventionierung der Sonntagseinkäufer durch die werktags Einkaufenden stattfindet.

Das zu erwartende Gegenargument von Unternehmerseite, dass ein auf diese Weise künstlich reduzierter Sonntagsverkauf sich betriebswirtschaftlich nicht mehr rechne, zählt kaum, denn es dürfte in der Regel der beste Beleg dafür sein, dass der entsprechende Sonntagsbetrieb keinem gewichtigen Interesse der Allgemeinheit entspricht und deshalb getrost entfallen kann. Auf dass uns grundsätzlich die Feierlichkeit der Sonntagsruhe in der Arbeitswelt auch in Zukunft, in einer offenen Gesellschaft mit möglichst zeitsouveränen Bürgern, erhalten bleiben möge.

Literatur

John Maynard Keynes: Economic Possibilities for Our Grandchildren, in: ders., Collected Writings, Vol. IX: Essays in Persuasion, London 1972, S. 321-332 (zuerst 1930).

John Rawls: Politischer Liberalismus, Frankfurt a.M.: Suhrkamp1993.

Alexander Rüstow: Wirtschaftsethische Probleme der sozialen Marktwirtschaft, in: P.M. Boarman u.a. (Hg.), Der Christ und die soziale Marktwirtschaft, Stuttgart/Köln: Kohlhammer 1955, S. 53-74.

Richard Sennett: Der flexible Mensch. Die Kultur des neuen Kapitalismus, Berlin 1998.

Peter Ulrich: Zivilisierte Marktwirtschaft. Eine wirtschaftsethische Orientierung. Erweiterte u. aktualisierte Neuausgabe: Bern: Haupt 2010.

Max Weber: Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus, in: ders.,  Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie I, 9. Aufl., Tübingen: Mohr 1988, S. 17-206 (zuerst 1904/05).

Dieser Text ist die ergänzte Fassung eines Essays, der bereits am 18./19. Juni 2005 anlässlich einer damals anstehenden Volksabstimmung zu diesem Thema in der Neuen Zürcher Zeitung (Nr. 140, S. 81, Rubrik ‚Zeitfragen‘) erschienen, aber heute genauso aktuell wie damals ist.

Individuelle Texte sind nicht durch das Diskursverfahren von kontrapunkt gelaufen.

Comments are closed.